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Was gibt’s Neues in der Pflege 2022?

Das neue Jahr 2022 bringt viele gute Vorsätze für die Pflege mit sich. In den nächsten 12 Monaten sind viele Veränderungen vorzusehen, die zweifellos immer im Zeichen der Pandemie stehen werden. Wir möchten Ihnen eine kurze Zusammenfassung und somit einen Überblick über die kommenden Veränderungen geben.

Digitalisierung bestimmter Verfahren

Die vermutlich wichtigste Erneuerung für das medizinische Personal, wird die Digitalisierung der Verfahren sein. Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Krankenkassen ihre Daten elektronisch an die Arbeitgeber übermitteln. Darüber hinaus haben Ärzte und Apotheken die Möglichkeit das elektronische Rezept („E-Rezept“) zu verwenden. Wenn der elektronische Weg technisch nicht genutzt werden kann, erhalten die Versicherten zunächst weiterhin das übliche Papierrezept. Im Jahr 2021 hat die Regierung der gelbe Schein für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgeschafft. Die Digitalisierung des Verfahrens war ursprünglich zum 1. Januar 2021 erwartet. Diese Daten wurden schließlich im Oktober 2021 nur bis zu den Krankenkassen digitalisiert. Ab dem 1. Juli 2022 sind die Krankenkassen nun verpflichtet, die Daten elektronisch an die Arbeitgeber weiterzuleiten.

Höhere Löhne für Pflegekräfte  

Im April 2022 wird der Mindestlohn für Pflegekräfte 12,55 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte, 13,20 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 15,40 Euro für qualifizierte Krankenschwestern und Krankenpfleger erreichen. Diese Erhöhung folgt der Entwicklung, die seit 2020 im Rahmen des neuen Mindestlohns vorgesehen ist.  Für Krankenschwestern und Krankenpfleger im öffentlichen Bereich wird das Gehalt im Dezember 2022 um 2,8 % erhöht und ein Bonus von 300 Euro pro Monat über 12 Monate ausgezahlt. 

Alle Krankenpfleger erhalten wieder den Corona-Bonus. Für die Finanzierung dieses Corona-Bonus muss man mit einer Million Euro rechnen. Karl Lauterbach hat angekündigt, dass er die Pflegekräfte, die in ihrem Beruf am stärksten von Corona betroffen sind, bevorzugen möchte.

Zulagen und Versicherungen

Zunächst einmal werden angesichts der winterlichen Verschärfung der Covid-19-Epidemie in Deutschland die meisten der seit Beginn der Pandemie eingeführten zusätzlichen Beihilfen verlängert. So zahlte die Regierung vor Beginn der Pandemie das Kinderkrankengeld für zehn oder 20 Arbeitstage. Für Alleinerziehende wurde es auf 30 oder 60 Tage ausgeweitet. Darüber hinaus ist jetzt die Anzahl der Tage bei mehreren Kindern höher: Auf 65 Arbeitstage und 130 Arbeitstage für Alleinerziehende.

Diese Finanzhilfen werden gezahlt, wenn das Kind krank ist, wenn die Schulen wegen Ansteckungsgefahr geschlossen werden oder wenn der Zugang zur Kinderbetreuung eingeschränkt ist. Außerdem gelten sie nur für Kinder und Eltern , die nicht in einer privaten Krankenversicherung angehören.  Alle diese Erleichterungen für Familien sind bis zum 19. März 2022 gültig. Zweitens wurde die Dauer der Auszahlung des Pflegeunterstützungsgeldes von zehn auf 20 Tage verlängert. Familien bekommen das Pflegeunterstützungsgeld, wenn die Pflege mit dem Coronavirus in Zusammenhang steht und entspricht 90 % des entgangenen Nettoverdienstes (maximal 112,88 Euro pro Arbeitstag). Diese Änderungen gelten bis zum 31. März 2022. Verlängerungen der Maßnahmen sind zu erwarten.

Ebenso erhalten Begleitpersonen von Angehörigen mit Behinderungen ab November 2022 einen umfassenderen Krankenversicherungsschutz. Angehörige (familiäre Bindungen oder familienähnliche Beziehungen) von Menschen mit Behinderungen erhalten das Geld, wenn sie die behinderte Person ins Krankenhaus begleiten. Angehörige von Menschen mit Behinderungen haben nun auch Anspruch auf Urlaub von ihrem Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie in der GKV versichert sind oder nicht.

Zuschüsse für die Pflegeheimen

Des Weiteren werden neue Zuschüsse für Bewohner von Pflegeheimen eingeführt. In diesem Jahr sollen die Kosten für die Pflege von Pflegeheimbewohnern senken, insbesondere für diejenigen, die schon seit mehreren Jahren auf das Pflegeheim angewiesen sind. Normalerweise zahlten Pflegebedürftige einen Eigenanteil. Die Pflegekasse übernimmt nun im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent. Die Pflegeversicherung zahlt also einen gesetzlich festgelegten Betrag, der sich nach der Pflegebedürftigkeit der Person richtet (Eigenanteil zwischen 770 Euro und 2005 Euro). Der Eigenanteil lag in den letzten Jahren bei 873 Euro bundesweit.

Die Sachleistungsbeiträge in der ambulanten Pflege steigen außerdem um 5%. Also steigen die Zuschüsse von 689 Euro auf 724 Euro (Pflegegrad 2) und von 1995 Euro auf 2095 Euro (Pflegegrad 5). Schließlich hat die Bundesregierung vor, starke Anreize für die Kurzzeitpflege einzuführen. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Subventionen stammt aus Steuergeldern für die Pflegeversicherung. Der Bundeszuschuss beträgt insgesamt 1 Milliarden Euro.

Redakteurin: Gabrielle Meton

Danke für das Lesen! Wir hoffen, dass diesen Artikel Ihnen helfen konnte.

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